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Gatwick: zweite Startbahn trotz Klage genehmigt

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Gatwick: zweite Startbahn trotz Klage genehmigt
Photo: Joel Filipe · Unsplash
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Das 2,2 Milliarden Pfund teure Projekt für eine zweite Startbahn am Flughafen Gatwick hat am 4. August 2026 die letzte rechtliche Hürde genommen: Der Court of Appeal wies eine Klage gegen die Entscheidung des High Court ab, dass das Vorhaben umgesetzt werden darf.

Das Projekt, das Verkehrsministerin Heidi Alexander im September 2025 genehmigt hatte, ermöglicht etwa 100.000 zusätzliche Flüge pro Jahr am zweitgrößten Flughafen Großbritanniens.

Es sieht vor, die Notlandebahn für reguläre Kurzstreckenflüge zu nutzen, was rund 13 Millionen zusätzliche Passagiere pro Jahr bedeutet.

Gatwick, derzeit einer der verkehrsreichsten Flughäfen der Welt mit nur einer Startbahn, strebt an, die zweite Bahn bis 2030 in Betrieb zu nehmen.

Pierre-Hugues Schmit, Geschäftsführer von Gatwick, zeigte sich erfreut, dass das Urteil einen achtjährigen Planungs- und Rechtsstreit beendet. Jeder Aspekt sei sorgfältig geprüft und hinterfragt worden.

Verkehrsministerin Heidi Alexander nannte die Entscheidung einen wichtigen Meilenstein. Die zusätzlichen Flüge böten Urlaubern mehr Auswahl und stärkten die globalen Verbindungen. Sie verwies zudem auf eine Investition von 219 Millionen Pfund in die Produktion von grünem Treibstoff zur Reduzierung der Emissionen.

Peter Barclay, Vorsitzender der Kampagne Gatwick Area Conservation, die die Klage eingebracht hatte, zeigte sich enttäuscht. Er warnte, dass der Ausbau des Flughafens Klima-, Lärm- und Luftverschmutzungsfolgen festschreibe und die lokalen Gemeinden belaste.

Luton Rising gab bekannt, dass alle rechtlichen Hürden für den eigenen Ausbau beseitigt seien, nachdem der Oberste Gerichtshof eine letzte Berufung abgewiesen hatte. Das Projekt zielt darauf ab, die jährliche Kapazität bis Mitte der 2040er Jahre von 19 Millionen auf 32 Millionen Passagiere zu erhöhen, bis zu 11.000 Arbeitsplätze zu schaffen und zusätzlich bis zu 1,5 Milliarden Pfund jährliche Wirtschaftsleistung zu generieren – mit strengen Lärm- und Emissionsauflagen.

Quellen

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